Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Dr. Marenbach Consulting
Stand: 30.4.2024
1. Leistung und Vertragsgegenstand
Dr. Marenbach Consulting erbringt im Rahmen eines Dienstvertragsverhältnisses Leistungen für Auftraggeber. Die Leistungen umfassen die einschlägige Unternehmensberatung für Unternehmerinnen und Unternehmer, KMU, inhabergeführte Unternehmen sowie mittelständische Unternehmen. Dr. Marenbach bietet die umfassende ganzheitliche Beratung in den klassischen Unternehmenssituationen Gründung, Wachstum, Sanierung und Nachfolge, inklusive M&A Beratung. Der Schwerpunkt der Expertise betrifft die Optimierung von Produktivität, Rentabilität und Unternehmenswert. Dr. Marenbach Consulting unterstützt die Auftraggeber dabei im Wege des Coaching für UnternehmerInnen und Führungskräfte, Durchführung von Analysen der unternehmerischen Erfolgsfaktoren, Dokumentation von Unternehmenskonzept mit Businessplanung, Vorbereitung und Begleitung von Verhandlungs- und Entscheidungsprozessen und des Projektmonitoring bei Entwicklungsprozessen. In besonderen Einzelfällen übernimmt Dr. Marenbach Consulting auch Interimsmanagement- und / oder Beiratsaufgaben.
2. Auftrag und Aufgabenstellung
In der Regel kommt die Beauftragung durch den Auftraggeber an Dr. Marenbach Consulting durch schriftliche Auftragsbestätigung oder einen Beratervertrag zustande. Hat die Zusammenarbeit ohne schriftliche Bestätigung bereits begonnen, gilt das gegenseitige Einvernehmen in der Fortsetzung des Beratungsprozesses als Beauftragung, die von beiden Seiten fortgeführt wird. Im Prozess der Unternehmensberatung ergeben sich im Beratungsprozess kontinuierliche Erkenntnisgewinne für beide Seiten. Dr. Marenbach Consulting sorgt dafür, dass über den Fortgang der Zusammenarbeit sukzessive im Wege geeigneter Dokumentation, in der Regel durch Kurzprotokolle, für beide Seiten die Übersicht gewahrt wird. Wenn nichts weiteres vereinbart ist, wird die Zusammenarbeit bis auf Weiteres kontinuierlich fortgesetzt, bis die vom Auftraggeber gewünschten Ergebnisziele erreicht sind. Darüber hinausgehende Projektvereinbarungen oder auch organschaftliche Vertretungen sind im Einzelfall zu vereinbaren und schriftlich zu fixieren.
3. Zusammenarbeit und Termine
Die Zusammenarbeit zwischen Dr. Marenbach Consulting und dem Auftraggeber erfolgt über vereinbarte Termine für Beratungsaktivitäten. Die Zusammenarbeit kann dabei persönlich vor Ort beim Auftraggeber oder online Remote stattfinden. Bei der Terminvereinbarung bemüht sich Dr. Marenbach Consulting mit Rücksicht auf bereits laufende weitere Terminverpflichtungen um zügige Bestätigung an den Auftraggeber. Eine Zusagepflicht für bestimmte Terminvorgaben des Auftraggebers besteht für Dr. Marenbach Consulting nicht.
4. Expertise und Verantwortlichkeit
Dr. Marenbach Consulting sorgt dafür, dass die Unternehmensberatung für den Auftraggeber mit bestmöglicher Expertise umgesetzt wird und behält sich vor, Unternehmensberater für die Umsetzung entsprechend auszuwählen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Fortsetzung des Beratungsprozesses erforderlichen internen Ansprechpartner termin- und fachgerecht zur Verfügung zu stellen.
5. Verschwiegenheit
Dr. Marenbach ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle vom Auftraggeber zugänglich gemachten Informationen Stillschweigen zu wahren. Der Auftraggeber erhält, wenn von diesem ausdrücklich gewünscht, eine gesonderte Bestätigung von Dr. Marenbach Consulting als individuelle Verschwiegenheitsvereinbarung. Der Auftraggeber gewährleistet für den erfolgreichen Fortgang des Beratungsprozesses bei Bedarf eine Entbindung von dieser Verpflichtung, zum Beispiel bei beauftragten Verhandlungen mit externen Gesprächspartnern.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Ein erfolgreicher Beratungsprozess ist durch ein vertrauensvolles Miteinander geprägt, aus dem sich Erkenntnisgewinne und nicht zuletzt zukünftige Erfolge für den Auftraggeber ergeben. Um diesen Beratungsprozess auch von Auftraggeberseite zielführend zu unterstützen, stellt der Auftraggeber Dr. Marenbach Consulting einschlägige Informationen, notwendige Unterlagen und ggf. den Zugang zu Gesprächspartnern bei Bedarf vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Dr. Marenbach Consulting geht davon aus, dass die überreichten Informationen und Unterlagen korrekt und vollständig sind. Bei Auffälligkeiten weist Dr. Marenbach Consulting den Auftraggeber darauf unaufgefordert hin.
7. Ergebnisse und Abnahme
Der Prozess der Unternehmensberatung zeichnet sich durch kontinuierliche Beratungstätigkeiten aus. Ergebnisse entstehen im Sinne von Erkenntnisgewinnen, Informationen und Entscheidungsgrundlagen beim Auftraggeber selbst. Dr. Marenbach erbringt die Beratungsleistung und dokumentiert die Fortschritte zumeist im Wege von Kurzprotokollen. Damit gilt die Leistung als erbracht. Nacharbeiten, Präzisierungen oder Verbesserungen gelten als neue Aufgabenstellungen im weiteren Beratungsprozess. Korrekturbedarfe an Inhalten und Vorgehensweisen im Beratungsprozess aus Sicht des Auftraggebers sind Dr. Marenbach Consulting unverzüglich mitzuteilen.
8. Beendigung und Stornierung
Die Definition der Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Dr. Marenbach Consulting ergibt sich üblicherweise aus dem Fortschritt des Beratungsprozesses und wird gütlich gemeinsam vereinbart. Im Falle von Konflikten, die sich aus dem Beratungsgegenstand ergeben, bemühen sich beide Seiten um Lösungsfindung. Unabhängig davon können beide Seiten die gegenseitige Zusammenarbeit jederzeit nach dem Abschluss der zuletzt vereinbarten Beratungstätigkeiten beenden. Eine fristlose Stornierung der Zusammenarbeit ist für beide Seiten möglich. In diesem Fall sind die bereits erfolgten Leistungen an Dr. Marenbach Consulting zu vergüten. Gegebenenfalls bereits vereinbarte Reservierungen von Kapazitäten für die nächsten 14 Tage nach Stornierung, die vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommen werden, sind mit 50% des regulären Honorars an Dr. Marenbach Consulting zu vergüten.
9. Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Dr. Marenbach Consulting berechnet seine Leistungen pro Werktag, entsprechend 8 Stunden. Die kleinste Abrechnungseinheit ist ein halber Werktag, wenn der Auftraggeber am Heimatstandort von Dr. Marenbach Consulting tätig ist, wenn Remote Beratungen online oder schriftliche Ausarbeitungen am Heimatstandort von Dr. Marenbach Consulting direkt stattfinden. Bei Beratungsleistungen mit Anreisen ist die Mindestabrechnungseinheit ein Werktag, Reisezeiten gelten zu 50% als Arbeitszeit. Das Standardhonorar von Dr. Marenbach Consulting orientiert sich am gehobenen Segment des Beratungsmarktes in der KMU Beratung. Für organschaftliche Vertretung, feste Projektlaufzeiten oder Dauermandate sind Sondervereinbarungen nach Absprache möglich.
Wenn Spesen, Reise- und Unterbringungskosten anfallen, die nicht vom Auftraggeber direkt beglichen werden, berechnet Dr. Marenbach den tatsächlichen Aufwand anhand von jeweils aktuellen internen Übernachtungs- und Kilometer- und Spesenpauschalen.
Erbrachte Leistungen von Dr. Marenbach Consulting werden standardmäßig monatlich zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer abgerechnet und sind sofort fällig. Bei Bedarf sind ausnahmsweise ggf. abweichende Regelungen zu vereinbaren.
10. Mängel und Nachbesserungen
Dr. Marenbach Consulting wird im Wege eines Dienstverhältnisses im Beratungsprozess für den Auftraggeber tätig. Nacharbeiten an erbrachten Leistungen sind insofern Bestandteil der Fortsetzung des Beratungsauftrages. Der Auftraggeber hat ein Anrecht auf Nachbesserung von Ergebnissen und ist verpflichtet, Dr. Marenbach Consulting über gewünschte Nacharbeiten in Kenntnis zu setzen und diese inhaltlich gemeinsam zu vereinbaren.
11. Haftung
Dr. Marenbach Consulting erbringt eine Beratungsleistung beim Auftraggeber, deren Ergebnisse beim Auftraggeber selbst entstehen. Eine Haftung für diese Ergebnisse ist insofern ausgeschlossen bzw. beschränkt sich auf die Regelungen unter Punkt 10. Dr. Marenbach Consulting haftet insbesondere nicht für Schäden, die außerhalb des Beratungsprozesses entstanden sind, ebenso nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Im Übrigen ist die gesetzliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, maximal in Höhe des aktuell laufenden Auftragswertes begrenzt.
12. Gerichtsstand
Dr. Marenbach Consulting strebt eine einvernehmliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber an. Sollten Konflikte nicht einvernehmlich gelöst werden können, bemüht sich Dr. Marenbach Consulting um eine Lösung via Mediation. Für alles Weitere ist der Gerichtsstand ggf. Wuppertal.
13. Schlussbestimmungen
Für die Leistungen von Dr. Marenbach Consulting gilt deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der AGB im Ganzen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine nächstliegende gültige Bestimmung zu ersetzen.
Dr. Marenbach Consulting, Wuppertal
30. April 2024